
DATEV-Domain und externe Website: so trennt man Domain, E-Mail und Hosting sauber
Domain, E-Mail und Website-Hosting einer Kanzlei liegen in der Praxis oft an derselben Stelle, häufig gebündelt über DATEV oder einen DATEV-Partner. Wer die Website unabhängig davon woanders betreiben möchte, trifft schnell auf eine Frage, die zunächst simpel klingt: Wo genau liegt eigentlich was.
Drei getrennte Bausteine, ein gemeinsamer Name
Hinter einer einzigen Kanzlei-Domain stecken technisch drei unabhängige Bausteine. Die Domain-Registrierung legt fest, wer der Domain-Inhaber ist und bei welcher Stelle sie verwaltet wird. Das Hosting bestimmt, wo die eigentlichen Website-Dateien liegen und welcher Server bei einem Seitenaufruf antwortet. Der E-Mail-Betrieb schließlich regelt, wo Nachrichten an die Kanzlei-Adressen ankommen und verarbeitet werden. Alle drei Bausteine hängen an derselben Domain, laufen aber technisch unabhängig voneinander, und genau das eröffnet den Spielraum, sie einzeln zu verlagern, ohne die anderen anzufassen.
Warum das bei DATEV-Domains oft unklar bleibt
DATEV und DATEV-Partner wie Sellwerk bieten Kanzlei-Websites häufig als Gesamtpaket an, Domain, Hosting und E-Mail-Postfächer aus einer Hand. Praktisch für den Einstieg, unpraktisch, sobald die Kanzlei eine eigene, unabhängig gehostete Website aufbauen möchte: Ohne klare Trennung der drei Bausteine landet die neue Website leicht auf einer technischen Zwischenadresse, während die eigentliche Domain weiterhin beim ursprünglichen Anbieter verwaltet wird. Genau dieses Muster haben wir am Beispiel der technischen Subdomain swh.strato-hosting.eu bereits eingeordnet, siehe Was ist swh.strato-hosting.eu? Ursachen, SEO-Folgen und Lösungen.
Was eine saubere Trennung praktisch bedeutet
Die Domain-Registrierung sollte auf die Kanzlei als Inhaberin laufen, nicht auf einen Dienstleister, unabhängig davon, wo Website und E-Mail später liegen. Das Hosting der Website lässt sich unabhängig von der DATEV-Anbindung wählen, ohne dass sich an der E-Mail-Zustellung etwas ändert, sofern die entsprechenden DNS-Einträge sauber getrennt bleiben. Der E-Mail-Betrieb kann bei DATEV verbleiben, etwa wenn das DATEV Security Package für verschlüsselte Mandantenkommunikation genutzt wird, während die Website komplett unabhängig läuft.
Der praktische Nutzen der Trennung
Mit dieser Trennung verliert die Kanzlei bei einem Website-Wechsel nie den Zugriff auf ihre E-Mail-Kommunikation, und umgekehrt bleibt ein Wechsel des E-Mail-Anbieters ohne Folgen für die Website. Wie ein solcher Wechsel in der richtigen Reihenfolge abläuft, ohne dass die E-Mail zwischenzeitlich ausfällt, beschreiben wir im Beitrag Kanzlei-Website umziehen, ohne dass die E-Mail ausfällt.
Was das für Steuerberater konkret bedeutet, zeigt die Übersicht Website für Steuerberater, für Anwaltskanzleien und Notariate die Seite Website für Anwaltskanzlei und Notariat.
Quellen: DATEV: Kanzlei-Website erstellen (www.datev.de/web/de/steuerberatung/loesungen/kanzleimanagement/kanzlei-praesentieren/kanzlei-website-erstellen)




